Geschichte der Füllsubstanzen

Schon 1893 rekonstruierte der deutsche Arzt Franz Neuber aus Berlin erste Defekte bei einem Patienten, indem er ihm Fett aus dem Oberarm in die Wange transplantierte. Ein weiterer Chirurg führte 1895 die erste dokumentierte Brustvergrößerung mit Körperfett durch.

Der österreichische Chirurg Robert Gersuny führte 1899 die ersten Injektionen von körperfremdem Material durch: Er spritzte Vaseline in Gewebsdefekte, um diese auszugleichen. Da er keine direkten Reaktionen darauf beobachtete, nahm er an, dass es sich hierbei um eine problemlose Substanz handelte – dies wurde später deutlich widerlegt, siehe „Fettunterspritzung mit Fillern“.

Im Jahre 1934 konnte der deutsche Biochemiker Karl Meyer gemeinsam mit seinem Kollegen John Palmer an der Columbia University in New York eine neuartige Flüssigkeit aus Rinderaugen isolieren. Diese war durchsichtig, aber gleichzeitig auch glasig. Da ausserdem eine so genannte Uronsäure darin vorhanden war, gaben die Biochemiker der neuen Substanz den Namen Hyaluronsäure.

Der erste kommerzielle Einsatz von dieser Substanz erfolgte im Jahre 1942 in Budapest durch Endre Balasz, der ein Patent einreichte, um Hyaluronsäure als Ersatz für Eiweiß in Bäckereiprodukten einzusetzen.

Füllsubstanzen wurden erst wieder in den 1960ern interessant, als Dow Cornings „medizinisches Silikon“ einführte. Diese Substanz wurde zunächst frei in das Gewebe gespritzt, was ebenfalls zu deutlichen Spätfolgen führte.

Ab den 1980er Jahren gewann man Hyaluronsäure aus Hahnenkämmen. Diese Substanz war bereits besser als die vorangegangenen, hatte aber immer noch ein deutliches allergenes Potential. Eine spontane Injektion sah in etwa so aus: In die Praxis kommen, eine kleine Testinjektion in den Unterarm und erst bei negativer Kontrolle nach 4 Wochen konnte die eigentliche Injektion erfolgen.

Erst ab den 2000ern konnte Hyaluronsäure aus Bakterien gewonnen werden und hat damit seinen Siegeszug angetreten. Die anderen Füllsubstanzen sind immer mehr in den Hintergrund geraten und bleiben nunmehr speziellen Indikationen vorbehalten.

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